Pflichtaufgaben und Freiwilliges

Was dürfen Kommunen eigentlich?

Wenig Mitspracherecht haben die Kommunalvertreter bei den sogenannten „Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung“ – etwa beim Personalausweis müssen sie die Vorgaben des Bundes 1:1 umsetzen

Mehr Möglichkeiten gibt es bei den „Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis“ – etwa beim öffentlichen Personennahverkehr. Die Aufgabe müssen die Städte und Gemeinden erfüllen, WIE sie das machen –  etwa mit Bussen, Bahnen oder Trams, bleibt aber ihnen überlassen

Nur, wenn die Gemeinde dann noch Geld übrig hat, kann sie sich den sogenannten „Freiwilligen Ausgaben“ widmen. Dazu gehören etwa Schwimmbäder oder das örtliche Theater. So passiert es, dass eine Kommune sich gleich zwei Freibäder leisten kann, eine andere Stadt hingegen hat gar kein Schwimmbad.

Werden die „freiwilligen Ausgaben“ geschickt eingesetzt, steigt die Lebensqualität in der Kommune und somit der Wunsch der Menschen, weiter in ihrem Ort zu leben oder in diese Kommune umzuziehen.

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