Transparente Vergabe öffentlicher Aufträge

Das Ausschreibungsrecht in Deutschland

Das Ausschreibungsrecht in Deutschland regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die öffentliche Hand. Es legt fest, unter welchen Bedingungen und nach welchen Kriterien Aufträge vergeben werden müssen, um eine faire und transparente Vergabe zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Veröffentlichung von Ausschreibungen, die Einhaltung von Fristen, die Anforderungen an die Bieter und die Auswahl der geeignetsten Bieter.

Das Ausschreibungsrecht basiert auf EU-Recht und nationalen Gesetzen und Verordnungen und ist in drei Phasen gegliedert:

  • die Vergabevorbereitung,
  • die eigentliche Ausschreibung und
  • die Vergabeentscheidung.

In der Vergabevorbereitung werden die Anforderungen und Kriterien für die Ausschreibung festgelegt und die Bekanntmachung der Ausschreibung erfolgt. Während der eigentlichen Ausschreibung haben die Bieter die Möglichkeit, ihre Angebote abzugeben und eventuelle Fragen zu stellen. In der Vergabeentscheidung werden die Angebote bewertet und der geeignetste Bieter ausgewählt.

Es gibt verschiedene Entscheidungskriterien wie Preis, technische Eignung, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Umwelt- und Sozialstandards, Innovationsgrad und Erfahrung.

 

 KURZ ZUSAMMENGEFASST: Die Vergabeverordnung in Deutschland regelt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und stellt sicher, dass diese transparent, fair und diskriminierungsfrei durchgeführt werden. Sie legt Verfahren und Regeln fest, die bei der Vergabe von Aufträgen beachtet werden müssen und sicherstellt, dass jeder, der die technischen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllt, die Möglichkeit hat, sich um einen öffentlichen Auftrag zu bewerben. Transparenz und Offenheit sind die wichtigsten Prinzipien der Vergabeverordnung.

 

Bild: © AdobeStock

Das könnte Sie auch interessieren