Haushaltssatzung

Wann entscheidet die Kommune eigentlich über Ausgaben?

Anders als in der Privatwirtschaft darf eine Kommune nur dann Aufträge auslösen, wenn diese zuvor im Haushalt der Kommune von der Politik beschlossen wurden. Üblicherweise legt die Verwaltung dafür im Spätsommer einen Vorschlag für den Haushaltsplan des kommenden Jahres vor. Dieser wird im Herbst eines jeden Jahres (Ausnahme: Doppelhaushalte) in den verschiedenen Gremien beraten und vom Stadt- oder Gemeindeparlament normalerweise spätestens im Dezember eines Jahres beschlossen. Im Haushalt ist dann zum Beispiel geregelt, dass die Kommune im kommenden Jahr für neue Fahrzeuge im Bauhof Summe x ausgeben darf. Darüber hinausgehende Ausgaben kann die Kommune nur in dringlichen Einzelfällen nach Aufstellung eines sogenannten Nachtragshaushalts tätigen, der ebenfalls vom Parlament genehmigt werden muss. Die Entscheidung für die Anschaffung neuer Güter fällt also in den Kommunen häufig mindestens ein halbes Jahr vor der Anschaffung. Größere Anschaffungen werden zumeist schon mehrere Jahre zuvor in der Haushaltsfortschreibung (Vorplanung für die kommenden Jahre) festgehalten oder gar als Verpflichtungsermächtigung für spätere Haushaltsjahre aufgenommen.

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