Interkommunale Kooperation

Wie arbeiten die Kommunen eigentlich zusammen?

In unserem Beitrag „Landkreise“ haben wir bereits erläutert, wie eine Zusammenarbeit von unterschiedlichen Kommunen aussehen kann.

Hier möchten wir Ihnen kurz erklären, wie Kommunen noch zusammenarbeiten:

Gerade in kleineren Gemeinden macht es wenig Sinn, sämtliches Know-how durch eigene Mitarbeiter vor Ort zur Verfügung zu stellen. So lohnt sich eine eigene Abfallwirtschaftsgesellschaft für eine Kommune nur in wenigen Einzelfällen.

Gemeinden arbeiten daher interkommunal zusammen, schließen entweder über die Landkreise oder über Verträge zwischen einzelnen Orten Kooperationen. Auch eine ganztägig eingestellte Standesbeamte wäre möglicherweise in einer kleinen Kommune nicht ausgelastet, also teilen sich zwei oder auch drei Gemeinden einen entsprechenden Beamten und teilen die Kosten – zumeist nach Einwohnerzahl. Zusätzlich zu diesen interkommunalen Kooperationen gibt es in verschiedenen Bundesländern noch die Möglichkeit oder auch Pflicht, sich zur Stärkung der Verwaltungskraft zusammenzuschließen. Dafür gibt es viele verschiedene Bezeichnungen. In Niedersachsen etwa heißen solche Kommunen Samtgemeinden, in Rheinland-Pfalz Verwaltungsgemeinden und in Schleswig-Holstein ist von Ämtern die Rede.

Den Gemeinden bleiben so politische Entscheidungsbefugnisse erhalten, auch wenn sie selbst nicht in der Lage sind, eine leistungsfähige Kommunalverwaltung vorzuhalten.

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