Bedarfsträger und Entscheidungsträger im Fokus

Die zwei Gesichter der Entscheidungsprozesse in Kommunen:

In einer Kommune gibt es oft verschiedene Akteure, die an Entscheidungsprozessen beteiligt sind. Der Unterschied zwischen Bedarfsträger und Entscheidungsträger besteht darin, dass Bedarfsträger in der Regel Mitarbeiter der Kommune sind, die einen Bedarf oder eine Notwendigkeit in ihrem Arbeitsbereich identifizieren und an die Entscheidungsträger weitergeben. Entscheidungsträger hingegen sind diejenigen, die die Verantwortung und die Befugnis haben, über die tatsächliche Umsetzung dieser Bedarfe und Notwendigkeiten zu entscheiden.

Bedarfsträger können beispielsweise Mitarbeiter im Sozialamt sein, die Bedarf an bestimmten Sozialleistungen erkennen und diesen Bedarf an die Entscheidungsträger im Stadtrat oder Gemeinderat weitergeben. Oder sie können Mitarbeiter des Tiefbauamts sein, die einen Bedarf an Straßenreparaturen oder der Erneuerung von Infrastruktur identifizieren und dies den Entscheidungsträgern im Bauausschuss mitteilen.

Entscheidungsträger hingegen sind in der Regel politische Vertreter, wie der Bürgermeister, Stadträte oder Gemeinderäte, die auf der Grundlage der Informationen und Empfehlungen der Bedarfsträger Entscheidungen treffen. Sie haben die Verantwortung dafür, die Ressourcen der Kommune sinnvoll und effizient einzusetzen und über die Prioritäten und Strategien der Kommune zu entscheiden. Weitere Informationen zu kommunalen Entscheidungsträgern lesen Sie in unserem Beitrag „Wer entscheidet in der Kommune? Ein Überblick über die wichtigsten Entscheidungsträger„.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Bedarfsträger Bedarfe und Notwendigkeiten in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich identifizieren und an Entscheidungsträger weitergeben, während Entscheidungsträger die tatsächliche Umsetzung dieser Bedarfe und Notwendigkeiten entscheiden und verantworten.

 

 

Bild: © AdobeStock

Das könnte Sie auch interessieren