
Transparente Vergabe öffentlicher Aufträge
Das Ausschreibungsrecht in Deutschland
Das Ausschreibungsrecht in Deutschland regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die öffentliche Hand. Es legt fest, unter welchen Bedingungen und nach welchen Kriterien Aufträge vergeben werden müssen, um eine faire und transparente Vergabe zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Veröffentlichung von Ausschreibungen, die Einhaltung von Fristen, die Anforderungen an die Bieter und die Auswahl der geeignetsten Bieter.
Das Ausschreibungsrecht basiert auf EU-Recht und nationalen Gesetzen und Verordnungen und ist in drei Phasen gegliedert:
- die Vergabevorbereitung,
- die eigentliche Ausschreibung und
- die Vergabeentscheidung.
In der Vergabevorbereitung werden die Anforderungen und Kriterien für die Ausschreibung festgelegt und die Bekanntmachung der Ausschreibung erfolgt. Während der eigentlichen Ausschreibung haben die Bieter die Möglichkeit, ihre Angebote abzugeben und eventuelle Fragen zu stellen. In der Vergabeentscheidung werden die Angebote bewertet und der geeignetste Bieter ausgewählt.
Es gibt verschiedene Entscheidungskriterien wie Preis, technische Eignung, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Umwelt- und Sozialstandards, Innovationsgrad und Erfahrung.
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